Rechtsprechung
BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 261 StPO
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Voraussetzungen, Erhöhung der Gefährlichkeit der konkreten Tatsituation); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 4 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an eine gemeinschaftliche Tatbegehung - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung; Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung; Tragfähige Begründung der Schlussfolgerung des Landgerichts
- rewis.io
Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an eine gemeinschaftliche Tatbegehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung; Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung; Tragfähige Begründung der Schlussfolgerung des Landgerichts
- rechtsportal.de
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung; Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung; Tragfähige Begründung der Schlussfolgerung des Landgerichts
- datenbank.nwb.de
Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an eine gemeinschaftliche Tatbegehung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 15.12.2015 - 80 KLs 6/15
- BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1894
- NStZ-RR 2017, 174
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16
Dabei wird weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386). - BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16
Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht nur eine bloße Vermutung darstellt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend …
Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 188/16, NJW 2017, 1894).